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Abstimmungsbotschaften für Südumfahrung verabschiedet

Donnerstag, 16. Februar 2012 / 09:35 h

Der Bezirksrat Küssnacht hat die Abstimmungsbotschaften für die Abschnitte 1 und 2 der Südumfahrung verabschiedet. Die Bauprojekte rechnen für den Bezirk Küssnacht im Abschnitt 1 Ebnet-Räbmatt mit Kosten von rund 68 Mio. Franken (inklusive Verbindung Zuger-/Artherstrasse und flankierende Massnahmen) und im Abschnitt 2 Räbmatt-Breitfeld mit Kosten von rund 75 Mio. Franken. (laz/sda)
Bauprojekte für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 liegen vor. (Symbolbild)


Bauprojekte für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 liegen vor. (Symbolbild)

 
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Der Regierungsrat hat dem Kostenteiler für den Abschnitt 2 Ende Januar zugestimmt. Der Kanton beteiligt sich demnach mit 50 Prozent an den Kosten. Die Südumfahrung Küssnacht wird gemeinsam vom Kanton Schwyz und vom Bezirk Küssnacht geplant, realisiert und auch finanziert. Der Terminplan sieht vor, dass die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht am 16. April 2012 an der Bezirksgemeinde und am 17. Juni 2012 an der Urne über die Baukredite für die gesamte Südumfahrung Ebnet-Breitfeld abstimmen können. Anschliessend wird nach Annahme der Baukredite im Bezirk das Bauprojekt für den Abschnitt 1 öffentlich aufgelegt, und im Jahr 2013 soll der Kantonsrat über den Kantonsanteil an der Südumfahrung befinden. Die Projektauflage für den Abschnitt 2 erfolgt später.

Zwei Vorlagen im Bezirk Küssnacht
Den Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht werden zwei separate Vorlagen für den Abschnitt 1 vom Ebnet bis zur Räbmatt und für den Abschnitt 2 von der Räbmatt bis ins Breitfeld unterbreitet. Die Kosten des Bauprojekts für den Abschnitt 1 belaufen sich auf total 123 Mio. Franken und für den Abschnitt 2 auf total 150 Mio. Franken. Im Abschnitt 1 übernimmt der Kanton 61% der Kosten (75 Mio. Franken), der Bezirk Küssnacht 39% (48 Mio. Franken). Die Bezirksvorlage für den Abschnitt 1 beinhaltet zusätzlich 16.5 Mio. Franken für die flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfzentrums nach Fertigstellung der Südumfahrung und 5.4 Mio. Franken für die Überdeckung Schürmatt. Abzüglich der bereits erbrachten Planungsleistungen resultiert für den Bezirk ein Verpflichtungskredit für den Abschnitt 1 von total 67.7 Mio. Franken.

Kanton übernimmt die Hälfte der Kosten im Abschnitt 2
Der Regierungsrat hat am 24. Januar 2012 den Vertrag zwischen dem Kanton und dem Bezirk Küssnacht über den Kostenteiler zum Abschnitt 2 genehmigt. Der Kanton und der Bezirk teilen sich gemäss diesem Vertrag die Kosten hälftig, sodass auf beide Partner je rund 75 Mio. Franken entfallen. Für beide Abschnitte der Südumfahrung sind auch bereits Gelder im kantonalen Strassenbauprogramm eingestellt.

Projektergänzungen gegenüber Vorprojekt
Im Vergleich zu den Vorprojekten, bei denen die Kosten grob geschätzt wurden, enthalten die Bauprojekte, über die nun abgestimmt wird, definitive Zahlen und zusätzliche Leistungen. Dazu zählen im Abschnitt 1 unter anderem die gestiegenen Anforderungen an die Betriebssicherheit mit gleichzeitiger Vergrösserung der Tunnelzentrale, eine geringfügige Verbreiterung der Fahrbahn im Tunnel, die neue Löschwasserversorgung zur Bewältigung von Notfällen sowie die in der Zwischenzeit höher angesetzte Mehrwertsteuer und die aufgelaufene Teuerung. Im Abschnitt 2 ergeben sich Differenzen zwischen Vorprojekt und Bauprojekt vor allem aus der Tieferlegung der Strasse im Gebiet Stadelmatt, dem verlängerten Tunnel Pfaffenhaut um 55 Meter und der zusätzlichen Überdeckung von 100 Metern im Breitfeld. Diese Projektänderungen sind das Ergebnis eines politischen Kompromisses zwischen dem Kanton, dem Bezirk, der ?IG für eine gedeckte Südumfahrung? und dem Einzelinitiant Fritz Stocker. Der Kompromiss ermöglichte den Rückzug der Einzelinitiative, sodass die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht nur noch über die beiden Vorlagen zum Abschnitt 1 und Abschnitt 2 zu befinden haben.

Südumfahrung als Teil eines übergeordneten Verkehrssystems
Die Südumfahrung Küssnacht stellt zusammen mit dem Vierspurausbau der Zugerstrasse, der Verbindung von Zuger- und Artherstrasse, dem Ausbau des A4-Autobahnanschlusses Küssnacht, den flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Dorfkern und der Schaffung von neuen Parkräumen ein Gesamtpaket zur Entlastung des Küssnachter Dorfzentrums vom Durchgangsverkehr und zur weiteren Steigerung der hohen Wohn- und Lebensqualität dar. Wenn die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht den beiden Vorlagen für die Südumfahrung zustimmen, kann bei optimalem Verlauf Ende 2015 mit dem Bau des Abschnitts 1 begonnen werden.


 
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