| 1. Anerkennung des Vertrages und des Tarifs:
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages anerkennt der Kunde die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AB) und den zum Vertragsabschluss gültigen
Insertionstarif.
2. Vertragsdauer und Preisgarantie:
Der Vertrag gilt für die Publikation von Eintragungen und/oder Inseraten
für 3 Jahre. Der vereinbarte Nettopreis pro Ausgabe gilt als Festpreis
und bleibt für die gesamte Vertragsdauer unverändert bestehen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Nettopreis nicht enthalten und wird
zusätzlich verrechnet. Es werden keine WIR-Checks an Zahlung genommen.
3. Zahlungsbedingungen:
Die Fakturierung für die 1. Ausgabe erfolgt mit der Zustellung des
«Gut zum Druck». Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf
der Rechnung vermerkten Frist – spätestens jedoch bei der jeweiligen
Bucherscheinung – zahlbar. Bei den Folgeausgaben erfolgt die Fakturierung
mit der Zustellung des neuen «Gut zum Druck». Bei Zahlungsverzug
werden mindestens 5 % Verzugszins berechnet.
4. Inhalt der Eintragungen bzw. der Inserate:
Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm bestellten Eintragungen
allein verantwortlich. Es ist seine Sache, rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,
namens- und persönlichkeitsrechtliche Fragen zu klären.
5. Druckunterlagen/Probeabzüge/Druckqualität:
Der Kunde stellt dem Verlag bei Vertragsabschluss die Druckunterlagen
in geeigneter Form zur Verfügung. Bei minderer Qualität der
Druckvorlagen für den nicht gesetzten Teil (Namenszüge, Signete,
Zeichnungen, Abbildungen usw.) trägt der Kunde die Verantwortung
für die mindere Druckqualität. Branchenübliche Abweichungen
beim Druck, insbesondere bezüglich Wiedergabequalität (Originaltreue
der Reproduktion, Tonwert und Farbabweichungen) bleiben ebenfalls vorbehalten.
Liegen die Druckunterlagen nicht rechtzeitig vor – eine Verpflichtung
zur Abmahnung besteht nicht – so wird das Inserat vom Verlag gestaltet.
Für eventuelle Gestaltungsfehler kann der Verlag nicht verantwortlich
gemacht werden. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung des
Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Monate
nach Ablauf des Vertrages.
Vor Druckbeginn erhält der Kunde einen Probeabzug (Gut zum Druck).
Wird der Probeabzug nicht, oder nicht fristgerecht zurückgesandt,
so gilt er als genehmigt und der Verlag kann für allfällige
Fehler nicht haftbar gemacht werden.
6. Fehlerhaftes Erscheinen:
Für fehlerhaftes Erscheinen, das der Verlag zu vertreten hat und
das den Sinn oder die Werbewirkung der Eintragung wesentlich beeinträchtigt,
wird dem Kunden Ersatz in Form von Inseratenraum bis zur Grösse des
fehlerhaften Inserates in der nächstmöglichen Ausgabe geleistet.
Weitergehende oder andere Ansprüche sind ausdrücklich wegbedungen.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb
von 60 Tagen nach Buchversand erfolgen.
7. Platzierung:
Der Verlag kann Platzierungswünsche des Kunden nur unverbindlich
entgegennehmen. Ausnahme dieser Regel bilden lediglich jene Eintragungen
und Inserate, die spezifisch bezeichnete Register oder Umschlagseiten
betreffen. Erscheinen unter einer Branche/Rubrik mehrere Inserate, so
bestimmt der Verlag die Reihenfolge. Der Verlag behält sich vor,
ohne besondere Ankündigungen Änderungen in den Branchen/Rubriken
und Überschriften sowie in der Sortierung derselben vorzunehmen.
8. Annullierung von Eintragungen bzw. Inseraten:
Der Vertrag ist für beide Parteien verbindlich. Der Kunde kann mit
eingeschriebenem Brief vorzeitig vom Vertrag zurücktreten. In diesem
Fall hat der Verlag Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe
von 50% des Vertragswertes. Erschienene und sich in Produktion befindende
Ausgaben müssen vom Kunden über den gesamten Rechnungsbetrag
bezahlt werden. Vorbehalten bleibt die Annullierung des Vertrages durch
den Verlag infolge Insolvenz des Kunden.
9. Gestaltungsänderung:
Der Verlag hat das Recht, bei Weiterentwicklung in der Buchgestaltung
oder im Internetportal die Form der Inserate zu verändern. Der Kunde
hat dabei Anspruch auf gleichwertige Wiedergabequalität.
10. Nebenabreden:
Nebenabreden werden nur anerkannt, wenn Sie vom Verlag schriftlich bestätigt
werden.
11. Weitere Bestimmungen:
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag
Art. 363ff OR. Gerichtsstand ist Einsiedeln.
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